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Wo kann ich mich bei Trennung beraten lassen?

Wo kann ich mich bei Trennung beraten lassen?

Für die Beantwortung aller Fragen bei einer Trennung gibt es zahlreiche Anlaufstellen. In fast jeder größeren Stadt gibt es Stellen für Trennungsberatung, beispielsweise von der Caritas oder von Pro Familia, bei denen sich Männer, Frauen, aber auch Paare gemeinsam rund um die Trennung beraten lassen können.

Wer zahlt Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung?

Die Prozesskostenhilfe übernimmt nur die Scheidungskosten jener Partei, die auch die Bewilligung erhalten hat. Der andere Ehepartner muss die Kosten für den Anwalt selbst tragen oder einen eigenen Antrag stellen.

Was kostet eine Rechtsberatung Scheidung?

Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung bei Trennung oder Scheidung und bei sonstigen Familiensachen werden in der Regel von den Rechtsschutzversicherungen erstattet. Eine anwaltliche Erstberatung ist gesetzlich maximal auf 190 € netto begrenzt.

Was kostet eine Scheidung Tabelle?

Tabelle Scheidungskosten

Verfahrenswert bis Anwaltskosten Gesamt
22.000 Euro 2.231,25 Euro 2.921,25 Euro
25.000 Euro 2.368,10 Euro 3.110,10 Euro
30.000 Euro 2.591,23 Euro 3.403,23 Euro
35.000 Euro 2.814,35 Euro 3.696,35 Euro

Wo bekomme ich finanzielle Hilfe bei Trennung?

Sozialhilfe. Wenn Sie getrennt erziehend oder alleinerziehend sind und kein Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie Sozialhilfe bekommen. Zusätzlich erhalten Sie den von Alter und Anzahl Ihrer Kinder abhängigen Mehrbedarf (Alleinerziehenden-Mehrbedarf).

Wer hilft mir bei der Trennung?

Eine Therapie bei einem Psychotherapeuten kann helfen, aus diesem Tief herauszukommen, die Depression zu überwinden und mit der Beziehung abzuschließen. Wer den Abschied des ehemaligen Partners alleine nicht verarbeiten kann, läuft Gefahr, in eine schwere Depression abzurutschen.

Wer zahlt die verfahrenskostenhilfe?

Als Prozesskostenhilfe (PKH) bezeichnet man die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch den Staat, wenn die eigenen finanziellen Mittel hierzu nicht ausreichen. Wer PKH bekommt, der muss in der Regel in Familiensachen keine Gerichts- und Anwaltskosten zahlen bzw. kann diese in geringen Raten entrichten.

Was wird bei Prozesskostenhilfe übernommen?

Wird eine PKH gewährt, übernimmt der Staat die Kosten für das Gericht und das Verfahren. Hierzu zählen zum Beispiel die eigenen Anwaltskosten. Im Falle einer Niederlage müssen jedoch die Kosten für den gegnerischen Anwalt unabhängig von der gewährten Prozesskostenhilfe vom Antragsteller übernommen werden.